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   BGH, 30.01.1979 - 1 StR 452/78   

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BGH, 30.01.1979 - 1 StR 452/78 (https://dejure.org/1979,2862)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1979 - 1 StR 452/78 (https://dejure.org/1979,2862)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1979 - 1 StR 452/78 (https://dejure.org/1979,2862)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.07.1955 - 5 StR 128/55
    Auszug aus BGH, 30.01.1979 - 1 StR 452/78
    a) Der Tatbestand der Gläubigerbegünstigung (§ 283 c StGB ), der als Sondervorschrift dem § 283 StGB vorgeht (BGHSt 8, 55, 56), kann verwirklicht sein, wenn der Gläubiger J. nach dem bürgerlichen Recht keinen Anspruch darauf hatte, zu dieser Zeit und in dieser Art gesichert und befriedigt zu werden.

    Der Täter muß den Willen gehabt haben, die Verwertung der Konkursmasse zu Gunsten der Gesamtheit der Gläubiger und nicht nur die gleichmäßige Befriedigung der Konkursgläubiger zu hintertreiben (BGHSt 8, 55, 56).

  • BGH, 21.12.1960 - VIII ZR 204/59

    Vormerkung zur Sicherung eines Rechts an einem Grundstück

    Auszug aus BGH, 30.01.1979 - 1 StR 452/78
    Der Befriedigungsanspruch allein begründet noch keinen Anspruch auf Sicherung, die Sicherung ist im Verhältnis zur Befriedigung kein Minus, sondern etwas anderes (BGHZ 34, 254, 258; Mentzel-Kuhn aa0 Rdn. 52).
  • BGH, 26.02.1958 - 2 StR 43/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.01.1979 - 1 StR 452/78
    ,,Beiseitegeschafft" sind Gegenstände schon dann, wenn sie - außer im Fall ordnungsgemäßer Wirtschaft - in eine rechtliche Lage verbracht sind, in der den Konkursgläubigern ein alsbaldiger Zugriff unmöglich gemacht oder auch nur erschwert wird (RGSt 62, 278; BGH, Urteil vom 26. Februar 1958 - 2 StR 43/58; vom 20. Oktober 1955 - 4 StR 286/55-; Böhle-Stammschräder, KO 12. Aufl. § 283 Anm. 5c).
  • BGH, 20.10.1955 - 4 StR 286/55
    Auszug aus BGH, 30.01.1979 - 1 StR 452/78
    ,,Beiseitegeschafft" sind Gegenstände schon dann, wenn sie - außer im Fall ordnungsgemäßer Wirtschaft - in eine rechtliche Lage verbracht sind, in der den Konkursgläubigern ein alsbaldiger Zugriff unmöglich gemacht oder auch nur erschwert wird (RGSt 62, 278; BGH, Urteil vom 26. Februar 1958 - 2 StR 43/58; vom 20. Oktober 1955 - 4 StR 286/55-; Böhle-Stammschräder, KO 12. Aufl. § 283 Anm. 5c).
  • RG, 06.11.1936 - VII 80/36

    Kann der Fall des § 30 Nr. 2 KO. auch dann vorliegen, wenn der Gemeinschuldner

    Auszug aus BGH, 30.01.1979 - 1 StR 452/78
    Damit war die gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger, die § 30 Nr. 2 KO und § 283 c StGB schützen wollen, gestört (RGZ 152, 321, 323).
  • BGH, 20.05.1981 - 2 StR 209/81

    Eintritt eines Vermögensschadens in der Form der Vermögensgefährdung bei

    Allerdings ist anerkannt, daß der durch Zahlungsunfähigkeit des Schuldners begründete Minderwert eines Darlehensrückzahlungsanspruchs voll ausgeglichen sein kann, wenn der Gläubiger Sicherheiten erhält, die das Risiko der Kreditgewährung nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise abdecken (RGSt 74, 129, 130; BGH, Urteil vom 30. Januar 1979 - 1 StR 452/78 - Beschluß vom 9. Januar 1981 - 2 StR 766/80 - Lackner in LK StGB, 10. Aufl. § 263 Rdn. 215).
  • BGH, 27.11.1979 - 1 StR 643/79

    Pflicht zur Angabe der den vermeintlichen Verfahrensmangel begründenden Tatsachen

    Es fehlt eine nähere Darlegung, worin hier das Landgericht die Vermögensgefährdung bzw. "den effektiven Schaden" trotz der vollständigen Absicherung der Sparkasse (vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 1979 - 1 StR 452/78) erblickt.
  • BGH, 19.03.1985 - 1 StR 61/85

    Anforderungen an Betrug und Urkundenfälschung - Anforderungen an den

    Der Vertrag vom 6.11.1978 hat zu einer Vermögensgefährdung nicht geführt, weil der Gläubiger Sicherheiten erhielt, die das Risiko der Kreditgewährung nach wirtschaftlicher Betrachtung voll abdeckten (BGH, Urt. vom 30.1.1979 - 1 StR 452/78; Lackner in LK, 10. Aufl. § 263 Rdn. 215).
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